Fitness-Verträge
Ihre Rechte im Fitnessstudio

Der heiß ersehnte Sommerurlaub kommt immer näher und damit steigt die Motivation, bis dahin noch schnell für die Bikinifigur zu trainieren. Genau darauf setzen viele Fitnessstudios und machen sich mit attraktiven Sonderaktionen auf Neukundenfang.
Die Galerie verrät, auf welche Stolpersteine Sie beim Fitness-Vertrag achten sollten (6 Bilder).
Aber Vorsicht! Was auf den ersten Blick nach einem echten Fitness-Schnäppchen aussieht, kann sich dank dem Kleingedruckten ganz schnell als Wucher-Mitgliedschaft entpuppen.
So versuchen einige Studiobetreiber Fitness-Fans mit kostengünstigen Schnupperwochen für sich zu gewinnen, um sie dann mit langen Mindestlaufzeiten, geschickten Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen erst einmal dauerhaft zu binden.
Vertragsfallen im Fitnessstudio
Nach dem Motto „Versuchen kann man es ja“, verwenden einige Studios nach wie vor unwirksame Klauseln in ihren Verträgen. Damit versuchen sie beispielsweise ihren Mitgliedern, das Mitbringen von eigenen Getränken zu verbieten oder sich aus der Haftung zu ziehen.
Tappen Sie nicht in die Vertragsfalle und sehen Sie sich das Fitnessstudio Ihrer Wahl und vor allem den dazu gehörigen Vertrag genau an, bevor Sie eine Mitgliedschaft abschließen! In der Galerie erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
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