Gerichtsurteil
Trainieren, aber sicher!

Sicherheit wird in Fitness-Studios künftig wohl noch größer geschrieben. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass Geräte in einem einwandfreien Zustand sind. Denn wenn etwas passiert und sich ein Mitglied an einem defekten Gerät verletzt, haftet das Fitness-Studio. So bekam ein Sportler vom Landgericht Coburg Schmerzensgeld zugesprochen, weil er sich beim Training verletzt und geklagt hatte.
Der Mann zog sich eine schwere Verletzung zu, nachdem ein Stahlseil riss und ihn eine Metallstange seitlich am Kopf traf. Seitdem leide er an Ohrensausen und Schwindel. Das Gericht gab seiner Klage Recht und verurteilte den Betreiber des Fitness-Studios zu einer Zahlung von 4.000 Euro Schmerzensgeld. Auch Folgeschäden zu zahlen, sei der Betreiber verpflichtet, entschied der Richter. Bei regelmäßigen Kontrollen hätte die Abnutzung des Seils nämlich erkannt und sofort behoben werden können.
Laut des Urteils sei der Betreiber des Fitness-Studios zu regelmäßigen Gerätewartungen verpflichtet. Wenn er dieser Verantwortung nicht nachkäme, müsse er für Schäden haften.
Das SHAPE-Online-Urteil: Das Gerichtsurteil finden wir toll! Besucher von Fitness-Studios können sich nun ganz auf ihr Fitness-Programm konzentrieren und vollkommen sicher trainieren.
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